Allgemeine Geschäftsbedingungen
Im Folgenden finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von "The Good Gym", das sich primär an Frauen richtet. Bitte beachten Sie, dass sämtliche Formulierungen in diesen AGB sowohl Frauen als auch Männer einschließen, jedoch unser Studio hauptsächlich auf die Bedürfnisse von Frauen ausgerichtet ist.
1. VERTRAGSSCHLUSS
1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen THE GOOD GYM, Britta Degenkolbe, und ihren Kunden, sofern im Einzelfall nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Als Kunden gelten alle Personen, die von THE GOOD GYM die Berechtigung zur Inanspruchnahme des Kurs- und Veranstaltungsangebots erwerben bzw. erworben haben.
1.2 Vertragsschluss und Buchung
Verträge zwischen THE GOOD GYM, Britta Degenkolbe, und den Kunden kommen durch Angebot und Annahme im Sinne der §§ 145 ff. BGB zustande. Die Anmeldung bzw. die Buchung des Angebots stellt einen verbindlichen Abschluss eines entsprechenden Vertrages im Sinne des § 145 BGB dar. Die Anmeldung/Buchung kann je nach Angebot per E-Mail, Brief, Telefon, Online- oder Anmeldeformular vor Ort sowie über das aktuelle Buchungstool des Studios oder Ähnliches erfolgen. Die Annahme durch THE GOOD GYM erfolgt durch den Versand einer Anmelde- oder Zahlungsbestätigung per E-Mail. Eine Teilnahme an gebuchten Veranstaltungen ist vor Entrichtung des vollständigen Rechnungsbetrages ausgeschlossen, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Die Zusage für einen Platz in einem Workshop wird erst verbindlich, wenn die jeweiligen Gebühren vollständig bezahlt sind.
1.3 Mindestalter
In der Regel kann ab dem 18. Lebensjahr am Angebot teilgenommen werden. Spezielle Trainings und Kurse können auch in jüngerem Alter besucht werden, wobei Vertragspartner die Eltern sind.
2. NUTZUNG DER STUDIOS
2.1 Umfang der Studionutzung und Teilnahme
Die Nutzungserlaubnis des Studios, Anzahl der Sessions ist dem jeweiligen Vertrag oder der Buchung zu entnehmen.
2.1.1 Unterrichtssprache
THE GOOD GYM behält sich vor die Unterrichtssprache (englisch oder deutsch) den Möglichkeiten der Teilnehmer und Trainerinnnen anzupassen.
2.1.1 Anmeldung
Für jede Leistung meldet sich das Mitglied, die Nutzerin oder die Interessentin selbstständig über das aktuelle Buchungstool des Studios an. Der eigene Account ist selbst anzulegen.
2.1.3 Stornierung von Buchungen (z.B Workshops)
Sollte eine Stornierung erst nach der gesetzten Frist von 24 Stunden oder gar nicht erfolgen, werden die anfallenden Kosten plus Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt. Termine sind im Buchungstool selbst zu stornieren oder falls dies nicht mehr möglich ist per Mail abzusagen an: info@thegoodgym.de. Absagen über andere Kommunikationswege werden nicht bearbeitet.
2.1.4 Verspätetes Erscheinen
Bei verspätetem Erscheinen zum Beginn des Angebots verfällt das Teilnahmerecht, und es erfolgt keine Rückerstattung der Gebühren.
2.1.3 Sondervereinbarung mit USC/Wellpass/ClassPass und Gympass-Nutzer n
Es ist immer nur eine Leistung, z.B ein Kurs pro Tag möglich. Eine einmalige Aufnahmegebühr fällt für jeden Nutzer an. Sollte eine Stornierung erst nach der gesetzten Frist von 24 Stunden oder gar nicht erfolgen, werden die anfallenden Kosten plus Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt. Termine sind im jeweiligen Buchungstool selbst zu stornieren. Eine Absage über E-Mail oder andere Kommunikationswege ist nicht zulässig.
2.2 Gewerbliche Dienstleistungen
2.2.1 Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Dienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2.2.2 Werbung für eigene Dienstleistungen und das Abwerben von Kundinnen ist im THE GOOD GYM wird nicht gestattet
2.3 Hausordnung
THE GOOD GYM hat folgende für die Mitglieder verbindliche Hausordnung aufgestellt. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder und ist den AGBs unten angehängt.
2.4 Öffnungszeiten
THE GOOD GYM behält sich vor, Änderungen und Anpassungen der Öffnungszeiten vorzunehmen. Bei notwendigen und gefährdeten Reparatur- und Wartungsarbeiten, an Feiertagen sowie am 23.12 und 31.12. ist das Studio in der Regel geschlossen.
2.5 Eingeschränkte Nutzbarkeit
Für den Fall einer eingeschränkten Nutzbarkeit der Räumlichkeiten vor Ort, insbesondere bei gesetzlich angeordneten Schließungen, Einschränkungen und Kontaktbeschränkungen, erfolgt die Leistung des Trainings durch Videokurse und entsprechende Online-Angebote.
3. PFLICHTEN DES KUNDEN
3.1 Angabe einer E-Mail-Adresse / Änderungen von Kundendaten
3.1.1 Der Kunde ist verpflichtet, THE GOOD GYM bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen von THE GOOD GYM (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können.
3.1.2 Die Kundin hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc., THE GOOD GYM unverzüglich mitzuteilen.
3.2 Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft bei THE GOOD GYM ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Im Einzelfall bieten wir Übernahmen bei Krankheit, Schwangerschaft, Umzug oder Ähnlichem an.
4. BEITRÄGE UND PREISE
4.1 Fälligkeit
4.1.1 Ist im Vertrag oder bei Buchung ein einmaliger Beitrag vereinbart, wird dieser am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig.
4.1.2 Sind im Vertrag monatliche Beiträge vereinbart, werden diese Beiträge jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Beitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird zusammen mit der Anmeldegebühr am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig.
4.1.3 THE GOOD GYM ist berechtigt, alle Forderungen an externe Dienstleister abzutreten und den Forderungseinzug auf den betreffenden Dienstleister zu übertragen. Hiermit erklärt der Kunde sein Einverständnis mit der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Beginn, Laufzeit, Beitragszahlungszyklus und Kündigungsstatus des Vertrags, Forderungshöhe, IBAN, BIC, Kontoinhaber zum Bankkonto, von dem der Lastschrifteinzug durchgeführt wird) zum Zwecke des Einzugs der sich aus dem Mitgliedsvertrag ergebenden Forderungen und erteilt insoweit ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat, in dem der betreffende Dienstleister ermächtigt wird, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, und das Mitglied sein Kreditinstitut anweist, die von THE GOOD GYM auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
4.2 Preisanpassungsrecht
4.2.1 Sind im Vertrag monatliche Beiträge vereinbart, ist THE GOOD GYM berechtigt, den monatlichen Beitrag zu erhöhen, wenn die Inflation steigt oder der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht wird, wobei sich die Erhöhung des Beitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. THE GOOD GYM wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam.
4.3 Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren
Der Kunde ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Kunde wird THE GOOD GYM hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist.
4.3.1 Zahlungsverzug Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält THE GOOD GYM sich das Recht vor, dem Kunden Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Kunden schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten.
5. VERTRAGSLAUFZEIT / KÜNDIGUNG / STILLLEGUNG 5.
1 Mindestvertragslaufzeit / Verlängerung
Der Vertrag hat zunächst die im Vertrag angegebene Mindestvertragslaufzeit. Soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um einen Monat zu den gültigen Konditionen eines Monatsvertrags, wenn der Vertrag nicht vom Mitglied oder von THE GOOD GYM vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Für die Kündigung gilt die im Vertrag angegebene Kündigungsfrist.
5.2 Stilllegung des Vertrages
5.2.1 Die beabsichtigte Stilllegung ist THE GOOD GYM mindestens zehn Werktage vor dem Beginn der Stilllegung durch das Mitglied bekannt zu geben und soweit nichts anderes vereinbart, maximal einmal im Jahr für 4 Wochen am Stück möglich. Der Vertrag wird um den entsprechenden Zeitraum verlängert, und THE GOOD GYM erhält entsprechend im Nachhinein die anteiligen Beiträge der Ruhezeit.
5.2.2 Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder THE GOOD GYM zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist.
5.3 Erklärung der Kündigung oder Anzeige der Stilllegung durch das Mitglied.
Jede Kündigung oder beabsichtigte Stilllegung durch das Mitglied ist in Textform zu erklären bzw. anzuzeigen.
6. HAFTUNG
6.1 Eine Schadensersatzhaftung der Gesellschaft, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen besteht nur, wenn der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist; oder durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht), d.h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht bzw. deren Verletzung das Erreichen des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Vertragspartner daher regelmäßig vertrauen darf, verursacht wurde.
6.2 Im Übrigen ist eine Haftung der Gesellschaft auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
6.3 Haftet die Gesellschaft gemäß Ziffer 6.1(b) für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen die Gesellschaft bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste.
6.4 Kunden wird geraten, keine Sach- oder Wertgegenstände in die Räume zu bringen. THE GOOD GYM übernimmt keine Verantwortung für deren Bewachung oder sonstige Sorgfaltspflichten für mitgebrachte Sach- oder Wertgegenstände. Das Deponieren von Geld, Sach- oder Wertgegenständen in durch THE GOOD GYM zur Verfügung gestellten Spinden begründet keine Pflichten seitens THE GOOD GYM in Bezug auf die jeweils eingebrachten Gegenstände.
6.6 Eine Teilnahme an dem Kurs- und Veranstaltungsangebot sollte nur bei voller Gesundheit der Kunden erfolgen. Im eigenen Interesse empfiehlt THE GOOD GYM ihren Kunden, dass diese deren Teilnahmeabsicht insbesondere bei speziellen gesundheitlichen Problemen wie körperlichen Gebrechen, vorangegangenen Operationen, Problemen in der Schwangerschaft, etc., vor der Teilnahme an Veranstaltungen der Gesellschaft mit einem Arzt besprechen und bei Anmeldung sowie im Falle der Teilnahme an einer Veranstaltung die Trainerin vor Veranstaltungsbeginn auf bestehende gesundheitliche Einschränkungen hinweisen.
7. URHEBERRECHTE
7.1 Es wird darauf hingewiesen, dass das Urheberrecht bzw. die ausschließlichen Nutzungsrechte sämtlicher Kurskonzepte, Skripte und Veröffentlichungen bei THE GOOD GYM liegen und deren weitere Nutzung jedweder Art, insbesondere Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte untersagt ist bzw. ausdrücklich der schriftlichen Genehmigung durch THE GOOD GYM bedarf.
7.2 Zuwiderhandlungen werden in jedem Einzelfall mit einer pauschalen Vertragsstrafe geahndet. Weiterreichende Schadensersatzansprüche werden hierdurch nicht berührt.
7.3 Die Kursteilnehmer geben ihre Einwilligung, dass Foto- oder Filmaufnahmen, die während den Kursen gemacht werden, ohne Vergütung und zeitlich sowie räumlich unbegrenzt, in audiovisuellen- bzw. Printmedien genutzt werden dürfen.
8. DATENSCHUTZ
Datenerhebung
THE GOOD GYM erhebt, übermittelt, verarbeitet und speichert die aus den jeweiligen Verträgen betreffenden, personenbezogenen Daten, soweit und solange dies für die Begründung, Ausführung und Abwicklung des Vertragsschlusses erforderlich und die Gesellschaft zur Aufbewahrung dieser Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist.
9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
9.1 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftbedingungen unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.
9.2 Änderungen dieser AGB THE GOOD GYM ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. THE GOOD GYM wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.
9.3 Vertragssprache und Gerichtsstand Vertragssprache ist deutsch, als Gerichtsstand gilt München als vereinbart.
HAUSORDNUNG
1. Betreten des Studios
Straßenschuhe müssen im Eingangsbereich ausgezogen werden.
2. Wertsachen
THE GOOD GYM übernimmt keine Haftung für ins Studio mitgebrachte Wertsachen, insbesondere Schmuck, Geld sowie Kleidung. Dies gilt auch für die in den Umkleide- und Wertschränken abgelegten Gegenstände.
3. Trainingsbekleidung
Die Teilnahme ist nur in Sportbekleidung und mit sauberen Sportschuhen gestattet. Die beweglichen Geräte, wie Hanteln, Bälle, Matten und dergleichen, müssen nach Gebrauch desinfiziert und an den jeweiligen Aufbewahrungsort zurückgebracht werden.
4. Foto- und Filmaufnahmen
Beim Anfertigen von privaten Foto- und Filmaufnahmen ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht Dritter (recht am eigenen Bild) zu beachten. Das Anfertigen von gewerblichen Foto- und Filmaufnahmen ohne Genehmigung durch THE GOOD GYM ist untersagt. Foto- und Filmaufnahmen im Bereich der Duschen und in den Umkleideräumen, gleich zu welchem Zweck, sind verboten.
5. Duschen
Aus Hygiene- und Sicherheitsgründen dürfen die Umkleideräume nach dem Duschen nur abgetrocknet betreten werden.
6. Umkleideräume
Im Interesse aller Mitglieder sind die Spinde sauber zu hinterlassen. Die von THE GOOD GYM zur Verfügung gestellten verschließbaren Spinde dürfen ausschließlich während der Anwesenheit im Studio genutzt werden. THE GOOD GYM ist berechtigt, darüber hinaus verwendete Spinde zu öffnen.
Viel Spaß beim Training!
Dein THE GOOD GYM Amalienstr. 87-89 | 80799 München www.thegoodgym.de